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Anderungen bei der Anwendung des Körperschaftsteuersatzes von 10 procent

 

Das Ungarische Parlament hat am 22. Juli 2010 den Entwurf des Gesetzes Nr. T/581 zur Schaffung bzw. Änderung einzelner Wirtschafts- bzw. Finanzgesetze verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf ändert mit Wirkung vom 1. Juli 2010 die Regeln des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes von 10 Prozent.

Die wichtigsten Änderungen

Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz wurde bereits im Jahr 2006 eingeführt, die frühere Regelung wird jedoch durch die aktuelle Gesetzesänderung in zwei wichtigen Punkten geändert. Durch die neue Regelung werden die Voraussetzungen der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes abgeschafft, so können diese nun von jeder Unternehmen angewendet werden. Die andere wichtige Änderung ist es, dass der Steuersatz von 10 Prozent der bisher nur bis zu einer, HUF 50 Millionen nicht übersteigenden Summe der positiven Steuerbemessungsgrundlage angewendet werden konnte, nun bis auf HUF 500 Millionen erhöht worden durchsetzbar wird.

Übergangsregelungen

Die 500-Millionen-Grenze kann jedoch erst ab 2011 vollständig angewendet werden. Für den Zeitraum vor dem 1. Juli 2010 gelten die früheren Regelungen. Für das Jahr 2010 legt das Gesetz spezielle Regeln fest.

Zeitraum vor dem 1. Juli 2010
Laut Übergangsregelungen muss die positive Steuerbemessungsgrundlage 2010 verhältnismäßig, der Zahl der Kalendertage entsprechend auf den Zeitraum von
1. Januar - 30. Juni sowie auf den Zeitraum von 1. Juli - 31. Dezember aufgeteilt werden. Der ermäßigte Steuersatz ist in den beiden Zeiträumen unterschiedlich anzuwenden. Für das erste Halbjahr bleibt die frühere Grenze von HUF 50 Mio. bestehen, die jedoch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden muss. Für diesen Zeitraum bleiben die alten Voraussetzungen (zB: Steuervergünstigung darf nicht beansprucht werden, dem Doppelten des Mindestlohnes entsprechender Durchschnittslohn) noch bestehen, in einzelnen Fällen geändert wegen des 6-Monate-Zeitraumes. Über die HUF 50 Mio. übersteigende Summe der positiven Steuerbemessungsgrundlage beträgt die Körperschaftsteuer weiterhin 19 Prozent.

Zeitraum nach dem 1. Juli 2010
Die Grenze des ermäßigten Steuersatzes wird für diesen Zeitraum bei HUF 250 Mio. festgelegt. Die früheren Einschränkungen werden ab 1. Juli 2010 außer Kraft gesetzt. Über die HUF 250 Mio. übersteigende Summe der positiven Steuerbemessungsgrundlage beträgt die Körperschaftsteuer 19 Prozent.
 

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