Dienstleistungen
  • Buchprüfung: jährliche und zwischenjährliche Überprüfungen
  • Steuer-, Finanz- und Rechnungsführungsberatung bzw. Konsultation
  • Rechnungsführung, Audit und Vermögensbilanzerstellung bei Umwandlungen (Veränderung der Gesellschaftsform, Fusion, Trennung, Ausscheidung)
  • Audit nach ungarischen und IAS, IFRS-Normen
  • Konsolidierung
Genaudit

Konsolidierung

Genaudit

Buchprüfung

Genaudit

IAS, IFRS Audit


Höchstkrankengeld

Krankenurlaub

Der Arbeitnehmer kann für die ersten 15 Arbeitstage seiner krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit im Gegensatz zum allgemein verbreiteten Ausdruck nicht Krankengeld, sondern sog. Krankenurlaub in Anspruch nehmen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf kalenderjährlich 15 Arbeitstage Krankenurlaub Ausnahmen sind Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Der Arbeitnehmer erhält während seines Krankenurlaubs 70 Prozent seiner Abwesenheitsvergütung, diese Summe ist steuer- und beitragspflichtig. Die während des Krankenurlaubs gezahlte Vergütung wird vollständig vom Arbeitgeber getragen.

Die Erwerbsunfähigkeit zur Inanspruchnahme des Krankenurlaubs wird durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes belegt. Bei einer Behandlung im Krankenhaus wird eine entsprechende Bescheinigung des Krankenhauses benötigt.

Krankengeld

Das Krankengeld steht der, zum Krankenurlaub berechtigten Person ab dem Tag des Ablaufs des Krankenurlaubs zu, bzw. wenn er im laufenden Jahr bereits 15 Krankenurlaubstage in Anspruch genommen hat.

Hinsichtlich der Inanspruchnahme des Krankengeldes während des Arbeitsverhältnisses, nach Ablauf des Krankenurlaubs traten im Jahr 2010 folgende Änderungen in Kraft:

*
Verfügt der Arbeitnehmer über ein kontinuierliches Arbeitsverhältnis von mindestens zwei Jahren, wird die Grundlage der Festlegung des Krankengeldes 60 Prozent (früher 70 Prozent) ihres zu berücksichtigenden Einkommens, gegliedert nach Kalendertagen.
*
Besteht das kontinuierliche Arbeitsverhältnis seit weniger als zwei Jahre, wird die Höhe des Krankengeldes während der Dauer der Krankenversorgung in einem Krankenhaus auf 50 Prozent (anstatt der früheren 60 Prozent) des zu berücksichtigenden Einkommens des Arbeitnehmers gesenkt, gegliedert nach Kalendertagen.

 

Die Höhe des kalendertäglich auszuzahlenden Krankengeldes darf jedoch in keinem der beiden Fälle ein DreiBigstel der 400 % des am Tag des Beginns der Berechtigung gültigen Mindestlohnes, übersteigen – im Jahr 2010 bedeutet das höchstens HUF 9800/Tag brutto.

Früher gab es Gesetzesänderungen dahingehend, dass parallel zur Einschränkung der Höhe des Krankengeldes auch die Beitragszahlung eingegrenzt wird, in diesem Zusammenhang wurde das – auch heutzutage noch gültige - „jährliche Beitragshöchstgrenze“ eingeführt. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer ihre Beiträge nur bis zu einem festgelegten Jahreseinkommen zu zahlen, und in diesem Verhältnis wird auch die Bemessungsgrundlage ihres Krankengeldes sein erworbenes Einkommen bilden.

Mit einer kleinen Abänderung wurde jedoch die Vorschrift wesentlich verändert, da sich beim, vom Arbeitslohn abgezogenen Sozialversicherungsbeitrag der Privatpersonen i.H.v. 2% die „Höchstgrenze“ abgeschafft wurde.

Als Endergebnis der Änderungen haben sich die abgezogenen Beiträge der Privatpersonen erhöht, während sich das Krankengeld gleichzeitig geschrumpft hat und ihm in diesem Jahr sogar eine Höchstgrenze festgelegt wurde.

Weiterhin besteht jedoch die Zahlungspflicht des vom Arbeitgeber zu zahlenden Drittels des Krankengeldes.

Passives Krankengeld

Eine beliebte und oft beanspruchte Form des Krankengeldes ist das sog. passive Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann das passive Krankengeld bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bzw. innerhalb von drei Kalendertagen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen.

Während einige Jahre zuvor die Arbeitnehmer noch 365 Tage unter dem Rechtstitel passives Krankengeld in Anspruch nehmen konnten, wird diese Möglichkeit ab 2010 auf höchstens 30 Kalendertage eingeschränkt. Außerdem hat die Gesetzgebung im Jahr 2010 auch die Höhe des passiven Krankengeldes beschränkt. Dementsprechend kann die Höhe des Krankengeldes während der Dauer des passiven Krankengeldes ein Dreißigstel pro Kalendertag der 150% des jeweiligen Mindestlohnes nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die maximale Summe des in Anspruch genommenen Krankengeldes im Jahr 2010 täglich höchstens HUF 3675 brutto betragen kann.

Nach der, dem Arbeitnehmer ausgezahlten passiven Krankengeld wurde die Zahlungspflicht des Drittels auf den Arbeitgeber auch weiterhin nicht ausgedehnt.

Unfall-Krankengeld

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Unfall-Krankengeld, wenn er während seines Arbeitsverhältnisses oder spätestens am dritten Tag nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Betriebsunfalls erleidet. Aus Sicht der Berechtigung zum Unfall-Krankengeld ist diejenige Person als erwerbsunfähig anzusehen, die aufgrund ihres, wegen Betriebsunfall eine medizinische Behandlung benötigenden Gesundheitszustandes oder wegen Fehlen eines medizinischen Hilfsmittels keine Arbeit verrichten kann. Die Höhe des Tages-Unfall-Krankengeldes entspricht dem – die Bemessungsgrundlage des Krankenversicherungsbeitages bildenden – kalendertäglichen Einkommen, das der Arbeitnehmer unmittelbar dem Anfangstag ihrer Berechtigung zum Unfall-Krankengeld vorgehenden Monat für seine errichtete Arbeit erhalten hat.

Ab Januar 2010 ändert sich der gesetzliche Begriff des Betriebsunfalls. Als Betriebsunfall wird der Unfall angesehen, den der Versicherte während oder im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit erleidet, sowie der Unfall des Versicherten, der sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit zu seiner Wohnung ereignet. Ähnlich wird als Betriebsunfall angesehen, wenn der Versicherte während der Verrichtung öffentlicher Arbeit oder bei der Inanspruchnahme einzelner Sozialversicherungsleistungen einen Unfall erleidet. Die Höhe des Wegeunfalls beträgt 90 Prozent des Monatslohns des Arbeitnehmers.

www.rsmdtm.hu